Bitte Beachten:

1. Ein gültiger Fischereischein ist Vorraussetzung!!

2. Es gilt das Landesfischereigesetz des Landes Rheinland-Pfalz.

3. Vor dem Angeln ist sich beim Hüttenpersonal anzumelden.

4. Es gelten zusätzlich zu den Gesetzlichen Regeln die vereinsinternen Regeln.

5. Den Anweisungen des Hüttenpersonals ist folge zu leisten.

6. Der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen.

 

Da das Angeln dem Entspannen/Ausspannen dienen sollte, wird um Rücksicht auf andere Angler gebeten. Wir legen Wert auf ein zivilisiertes Benehmen gegenüber Mensch und Natur!

Grundsätzliche Angelregeln:

  • Zur Entnahme der Fische ist ein Unterfangkescher/Grip o.ä. zu benutzen!
  • Ein Zurücksetzen gefangener Salmoniden (Regenbogen-/Bachforelle/Saibling) ist generell nicht erlaubt (gefangene Salmoniden müssen entnommen werden!)
    • Bei Fang eines Karpfens/Schleie ist das Zurücksetzen unter Aufsicht erlaubt!
  • Köder nach Wunsch, Fliegenfischen erlaubt.
  • Drillingshaken nicht erlaubt.
  • Anfüttern verboten!
  • Die gefangenen Fische sind ordnungsgemäß zu betäuben („Schlag auf den Kopf“) und sofort zu töten (Herzstich!).
  • Vor der Schlachtung sind alle Fische in der Fischerhütte wiegen zu lassen!

Die Fischerhütte ist  freitags und sonntags geöffnet (siehe Öffnungszeiten).

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Gastangler sind zu den Öffnungszeiten der Fischerhütte herzlich willkommen!

 

An alle Umweltsünder!

Wir bringen jegliche Müllablagerung an unserer Anlage, Naturlehrpfad oder in der Gemarkung Oberrod zur polizeilichen Anzeige. Der Weg zur Mülldeponie ist kürzer und einfacher
als es im Wald zu entsorgen. Noch ein Hinweis: Elektrogeräte werden kostenlos von der WAB geholt.

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© Matthias Kreckel